Der Modellflug steht seit seinen Anfängen für Innovation, d. h. für das Verlassen eingefahrener Gleise und praktischer Realisierung dessen, was vielleicht gestern noch undenkbar und technisch nicht machbar erschien. Diese innovative Kraft hat der gesamten Fliegerei über ein Jahrhundert Impulse gegeben und damit die Entwicklung der Luftfahrt quasi von innen her gefördert.
Dass diese Wirkung auch heute noch vorhanden ist, wird in der jüngsten Vergangenheit z. B. durch die mit dem E-Volo eingeleitete Entwicklung elektrisch angetriebener personentragender Multicopter bestätigt. Aktuell sind Begriffe wie FPV, Drohnen, Multicopter in aller Munde und geeignet, sowohl Interesse aber auch Befürchtungen vor allem bei bisher wenig oder nicht mit dem Modellflug vertrauten Personen zu wecken. Gleichzeitig sind gerade hier extreme Entwicklungsschübe zu verzeichnen, die nicht nur Hersteller, Erbauer und Modellflieger, sondern auch kommerzielle Anwender, ja selbst Behörden und Gesetzgeber zuweilen ratlos werden lassen, zumindest aber zu intensivem Nachdenken zwingen. Was lag also näher, die Fachleute des DAeC zu bitten, sich diesem Themenkreis einmal aus technischer und rechtlicher Sicht zu nähern und ihn fachlich fundiert zu beleuchten. Herausgekommen sind dabei zunächst zwei Beiträge, die einerseits den aktuellen Stand erläutern andererseits sicher Ansatzpunkte für gemeinsame Aktivitäten von Herstellern, kommerziellen und privaten Anwendern sowie Behörden aufzeigen und hier im Rahmen der Schriftenreihe zum Modellflug unter dem Titel »Rechtliche und (funk)technische Betrachtungen zu unbemannten Luftfahrzeugen mit innovativer Technik« veröffentlicht wurden.
Frank Tofahrn, Vorsitzender des Fachausschusses Funk der Bundeskommission Modellflug im DAeC, hat sich der funktechnischen Probleme bei Modellflugzeugen mit Zusatzausrüstungen wie GPS, FPV etc. angenommen. Dr. jur. Walter Felling, Vorsitzender des Fachausschusses Recht und Versicherungen, beleuchtet das Thema der aktuellen rechtlichen Einordnung solcher Flugsysteme. Natürlich können mit dem vorliegenden Papier nicht alle Fragen abschließend geklärt werden. Wenn damit aber verantwortliches Handeln des einzelnen Piloten ebenso wie gemeinsames, emotionsarmes, sachbezogenes Nachdenken von Modellfliegern und Verbänden, kommerziellen Anwendern, Gesetzgeber und Behörden mit dem Ziel der Lösung von Problemen und der Reduktion ggf. noch bestehender Unschärfen in der rechtlichen Einordnung gefördert werden können, dann hat diese Veröffentlichung ihre Hauptziele erreicht. www.rotor-magazin.com/?zziew
Weitere Infos: www.modellflugimdaec.de