Der DMFV zum Thema FPV

Am 7. März 2013 fand beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) das Treffen der »AG Modellbau« statt. Diese dient dem fachlichen Austausch zwischen staatlichen Stellen und dem DMFV. Gemeinsam mit dem BMVBS und den Landesluftfahrtbehörden hat der DMFV unter anderem die rechtliche Situation des FPV-Fliegens erörtert. Mit einer praktischen FPV-Flugvorführung im Rahmen dieses Treffens wurden die Grundlagen für eine umfassende Willensbildung bei den staatlichen Behörden gelegt. Im Nachgang des Treffens kommt das BMVBS allerdings zu folgendem Votum: »Der Betrieb von Flugmodellen mit Videobrille stellt aus Sicht des BMVBS grundsätzlich dann keine Gefahr dar, wenn der verantwortliche Steuerer das Flugmodell in Sichtweite betreibt und somit jederzeit die Gewalt über die Steuerung innehat beziehungsweise übernehmen kann, und eine zusätzliche Person mittels einer zweiten Fernsteuerung (z. B. eine Lehrer-Schüler-Verbindung) und Videobrille das Flugmodell mit steuert. Dabei ist diese zweite Person kein Steuerer im Sinne der luftverkehrsrechtlichen Vorschriften; diese Verantwortung verbleibt vielmehr bei dem ersten Steuerer. Eine Änderung der geltenden Rechtslage wird vor diesem Hintergrund nicht für erforderlich gehalten.«

dmfv_logoDer DMFV bewertet dieses Votum sehr kritisch. Es wird den Bedürfnissen der FPV-Piloten und dem technischen Fortschritt nicht gerecht. Nach Meinung des DMFV kann es sich hierbei nur um eine Momentaufnahme bezüglich der aktuellen Rechtslage handeln. Der DMFV möchte die Position für die FPV-Piloten in Deutschland verbessern. Gemeinsam muss daran gearbeitet werden, zu einer optimierten Lösung zu gelangen. Hierzu gehört eine Bewusstseinsschaffung gegenüber Medien, Öffentlichkeit, Politik und Behörden. Der DMFV verfolgt das Ziel, dass der FPV-Flug akzeptiert wird – unter sachgemäßer Berücksichtigung der sicherheits- und datenschutzrechtlichen Aspekte, aber natürlich auch der berechtigten Interessen der FPV-Szene und ihrem Wunsch nach einer möglichst liberalen Ausübung ihres Hobbys.

Weitere Infos: www.dmfv.aero

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