Der Laser von Stepcraft hört auf die Bezeichnung DL445 und wird auf der Firmenwebseite als »Gravierlaser« bezeichnet. Damit sollte dem Käufer bereits im Vorfeld klar sein, dass man damit keine 20-mm-Aluplatten lasern kann. Trotzdem kann man mit dem Laser nicht nur Gravieren – in gewissem Maße ist auch Schneiden möglich. Doch mehr dazu im weiteren Verlauf dieses Berichts.
Vor dem Kauf des Lasers erhält der Kunde zunächst ein Formular das den Titel »Nachweis der Sicherheitsbelehrung und Freistellungserklärung für den Betrieb des STEPCRAFT Lasers DL445« trägt. Dieses Formular im Vorfeld auszufüllen und zu unterschreiben ist Pflicht, bevor der Laser an den Kunden ausgeliefert werden darf. Der Aufwand ist gerechtfertigt, da der Laser in die sogenannte Laserklasse 4 gehört. Diese Klasse ist zugleich die oberste und nach oben unbeschränkte Laserklasse. Konkret ist diese als »gefährlich« definiert, da die Laser stark genug sind, um zum Beispiel das Augenlicht dauerhaft zu schädigen.
Daher erklärt sich auch der Lieferumfang des Geräts: Neben der Steuereinheit, dem eigentlichen Laserkopf, Anschlusskabel und der Anleitung wird auch eine Schutzbrille mitgeliefert – diese muss aufgrund der Laserklasse unbedingt benutzt werden.
Umrüstung der Fräse
Wie bei den anderen Zubehörkomponenten von Stepcraft, ist auch der DL445-Laser auf schnelle Umrüstung ausgelegt. Dies lässt sich noch etwas beschleunigen, indem man die sogenannte Switch-Box zusätzlich bestellt. Was genau ist die Switch-Box? Die meisten Besitzer einer Stepcraft-Fräse werden diese primär als Fräse einsetzen. Im Laufe der Zeit kommt das ein oder andere Systemzubehör hinzu – der Druckkopf (ROTOR 6/2018) oder das Schleppmesser (ROTOR 3/2017) sind hier als Beispiel zu nennen …
Text/Bilder: Daniel Klüh
⇢ Den vollständigen Bericht lesen Sie in Ausgabe 9/2019. Ausgabe bestellen